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Frage: Jemand befindet sich im Gespräch mit einer Person, die in der Angelegenheit des Niederwerfens (Sudschūd) anderer Meinung ist – insbesondere darüber, ob man sich auf alles niederwerfen darf, was von der Erde stammt. Wenn er mit einer solchen Person spricht und sie von dieser Ansicht überzeugen möchte – welche Beweise oder welche Vorgehensweise kann er nutzen, um das Thema verständlich zu machen und überzeugend darzulegen? Gehört es zu den grundlegenden Säulen (Arkān) des Gebets, dass man sich ausschließlich auf Dinge aus der Erde niederwirft? Wenn jemand sich auf etwas anderes niederwirft, ist sein Gebet dann noch gültig?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Zunächst einmal ist die eigentliche Säule des Gebets die Niederwerfung selbst (as-Sudschūd) – nicht das konkrete Material, auf dem sie erfolgt. Ein Punkt, über den sich die verschiedenen Rechtsschulen einig sind, ist die Aussage des Gesandten Allāhs (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم):

حَدَّثَنَا مُحَمَّدُ بْنُ سِنَانٍ قَالَ حَدَّثَنَا هُشَيْمٌ قَالَ حَدَّثَنَا سَيَّارٌ ـ هُوَ أَبُو الْحَكَمِ ـ قَالَ حَدَّثَنَا يَزِيدُ الْفَقِيرُ قَالَ حَدَّثَنَا جَابِرُ بْنُ عَبْدِ اللَّهِ قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم): «أُعْطِيتُ خَمْسًا لَمْ يُعْطَهُنَّ أَحَدٌ مِنَ الأَنْبِيَاءِ قَبْلِي، نُصِرْتُ بِالرُّعْبِ مَسِيرَةَ شَهْرٍ، وَجُعِلَتْ لِيَ الأَرْضُ مَسْجِدًا وَطَهُورًا، وَأَيُّمَا رَجُلٍ مِنْ أُمَّتِي أَدْرَكَتْهُ الصَّلاَةُ فَلْيُصَلِّ، وَأُحِلَّتْ لِيَ الْغَنَائِمُ، وَكَانَ النَّبِيُّ يُبْعَثُ إِلَى قَوْمِهِ خَاصَّةً، وَبُعِثْتُ إِلَى النَّاسِ كَافَّةً، وَأُعْطِيتُ الشَّفَاعَةَ».
(الجامع الصحيح المسند من حديث رسول الله وسننه وأيامه، كتاب الصلاة، باب جعلت لي الأرض مسجداً وطهوراً، حديث 438 – حديث سني إسناده صحيح)

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Muḥammad ibn Sinān berichtete uns, er sagte: Huschaym berichtete uns, er sagte: Sayyār – er ist 'Abū al-Ḥakam – berichtete uns, er sagte: Yazīd al-Faqīr berichtete uns, er sagte: Dschābir ibn ʿAbd Allāh berichtete uns, der sagte: Der Gesandte Allāh (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم) sagte: „[...] die Erde wurde mir zu einem Ort der Niederwerfung und zu einem Mittel der Reinigung gemacht [...].“
Quellenangabe: Ṣaḥīḥ al-Buḫārī, Band 1, Buch des Gebets, Ḥadīth 438 von Muḥammad ibn Ismāʿīl al-Bukhārī.
Einstufung: Prophetischer Ḥadīth, überliefert von der Anhängerschaft der Allgemeinheit der Ṣaḥābah; der Inhalt ist al-Muwāfaq (die Überlieferung stimmt inhaltlich mit mindestens einem authentischen Ḥadīth überein, der von der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) übermittelt wurde).

Der Unterschied liegt jedoch in der Detailfrage: Muss die Niederwerfung direkt auf der Erde erfolgen, oder ist es erlaubt, dass sich etwas zwischen Stirn und Boden befindet? Die Überlieferungen der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) besagen, dass die Niederwerfung entweder direkt auf der Erde erfolgen soll oder auf etwas, das aus der Erde hervorgeht – vorausgesetzt, es gehört nicht zu Dingen, die gegessen oder getragen werden. Diese Aḥādīth sind spezifisch von den 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) überliefert. Auf der anderen Seite wird in den Überlieferungen der Allgemeinheit der Ṣaḥābah berichtet, dass der Prophet (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم) sich sowohl auf Erde als auch auf einer Matte (Hasīr) niederwarf. Diese Matte besteht aus Pflanzen, die aus der Erde wachsen und weder gegessen noch getragen werden. Aus praktischer Sicht ist also eindeutig überliefert, dass der Prophet (صلّى الله عليه وعلى آله وسلّم) sich auf einer solchen Matte niedergeworfen hat.

Dagegen gibt es – weder bei der einen noch bei der anderen Seite – eine gesicherte Überlieferung, dass er sich auf Stoff, Teppiche oder ähnliche Materialien niedergeworfen hätte. Daher ist der Unterschied in dieser Frage gering und nicht gravierend. Das Gemeinsame, worüber Einigkeit besteht, reicht aus und sollte nicht zu Streit führen. Was die Gültigkeit des Gebets betrifft, wenn jemand sich auf etwas anderes niederwirft: Solche Fragen gehören zu den zweifelhaften (ẓannī) Angelegenheiten, bei denen die überlieferten Texte unterschiedlich interpretiert werden können und sowohl richtig als auch fehlerhaft verstanden werden können. Für die Gültigkeit des Gebets ist entscheidend, dass die grundlegenden Säulen und Pflichten erfüllt werden.

Selbst diejenigen, die sagen, dass die Niederwerfung nur auf Erde oder ähnlichem erlaubt ist, beziehen diese Einschränkung nicht auf alle Körperteile. So befinden sich beispielsweise die Hände und Knie oft auf einer Barriere zwischen ihnen und dem Boden. Zudem ist das Bedecken der ʿAurah verpflichtend, was ebenfalls eine Form von „Zwischenschicht“ darstellt. All dies zeigt, dass es sich um eine Angelegenheit handelt, die auf Wahrscheinlichkeiten basiert und keinen absoluten, eindeutigen Charakter hat. Daher sollte dieser Unterschied nicht überbewertet werden. Es ist eine kleine Meinungsverschiedenheit – und es ist nicht angebracht, sie unnötig zu vergrößern.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Fatwā Nr.: 377 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 10.03.2022